Es gibt kein drittes Geschlecht!
Es geht durch die Medien, die Ewigmorgigen jubeln: Zeit: Bundesverfassungsgericht für drittes Geschlecht im Geburtenregister Künftig muss es neben männlich und weiblich einen dritten Geschlechtseintrag im Behördenregister geben. Die Karlsruher Richter gaben einer intersexuellen Klägerin recht. Die Möglichkeit, dass es einen weiteren Eintrag neben männlich und weiblich gibt, ist biologisch zumindest gegeben. Von einem dritten … Es gibt kein drittes Geschlecht! weiterlesen
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